Wir über Uns
Wir sprechen
Ihre Sprache.
Wir verstehen Ihr Geschäft
Jedes Unternehmen, jeder Mandant und damit auch ihr Bedarf ist einzigartig. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Ziele kennen zu lernen, ihre Bedeutung und ihren Wert für Sie. Wir schneidern unsere Beratung und Dienstleistungen maßgerecht auf Ihre Bedürfnisse zu. Je besser wir Ihr Unternehmen kennen, desto besser können wir Sie unterstützen.
Unsere Leistungen
Unsere
Rechtsgebiete
Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen im Wirtschaftsrecht und insbesondere auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte (z.B. Patente, Marken und Design) und dem Wirtschaftsrecht.
Wir vertreten Ihre Angelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und den deutschen Gerichten, sowie vor dem European Patent Office (EPO), der European Union Intellectual Property Office (EUIPO), World Intellectual Property Office (WIPO) und dem Unified Patent Court (UPC).
Patentrecht
Patentrecht
Das Patent ist ein Verbietungsrecht. Ohne Zustimmung des Pateninhabers ist es Dritten untersagt, das unter Schutz gestellte Produkt oder Verfahren gewerblich zu nutzen. Gewerbliche Nutzung beinhaltet alles, angefangen von der Herstellung über die Vermarktung, den Vertrieb, die Nutzung für eigene Zwecke, das Versenden und Liefern – sofern ein gewerblicher Zweck dahinter steht. Mit dem Patent kann der Patentinhaber also verbieten – oder auch erlauben, beispielsweise gegen eine entsprechende Gegenleistung wie eine Lizenzgebühr.
Markenrecht
Markenrecht
Ein Marke stellt ein rechtlich geschütztes Herkunftszeichen dar, das der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens dient. Sie dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Mit der Eintragung erhält der Inhaber der Marke ein ausschließliches Verbietungsrecht: Er kann Dritten untersagen, ein mit der Marke identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen (die Marke) für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen gewerblich zu benutzen und gegebenenfalls Schadensersatz für bisher gegangene Benutzungshandlungen verlangen. Die beschreibende Benutzung eines Zeichens als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen kann jedoch grundsätzlich nicht untersagt werden (absolute Schutzhindernisse).
Designrecht
Designrecht
Das Design (Muster oder früher Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht. Es verleiht seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht für den Schutzbereich. Der Schutzbereich eines Designs umfasst die ästhetische Erscheinungsform (z.B. Form, Farbe, Gestalt). Ohne Zustimmung des Inhabers oder ohne Erschöpfung des Designschutzes ist es Dritten untersagt das die ästhetische Erscheinungsform in bestimmter Form gewerblich zu nutzen. Untersagt ist insbesondere das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses, welches das Design beinhaltet oder bei dem es verwendet wird. Das Designrecht ist dann erschöpft, wenn die Ware ursprünglich vom Schutzrechtsinhaber oder mit dessen Genehmigung in Verkehr gebracht wurde.Bei der Prüfung einer Verletzungshandlung wird auf die gesamte Erscheinungsform abgestellt, die in der Designanmeldung sichtbar wiedergegeben ist. Hierbei kommt es nicht auf Identität an, sondern darauf, ob bei einem informierten Benutzer derselbe Gesamteindruck hervorgerufen wird.
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